AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Camper Chill Corner Reisachmühle GmbH Neckarsulm – genannt Campingplatz CCC Reisachmühle

Folgende AGBs sind Vertragsbestandteil:


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Camper Chill Corner Reisachmühle GmbH, als Betreiber des Campingplatzes, und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Campingplatzinhaber.


2. Buchung

Reservierungen können nur noch über unser Buchungssystem (zu finden auf der Homepage www.camper-chill-corner.de) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Camper Chill Corner Reisachmühle GmbH zustande.

Bei Gruppenbuchungen kommt es zu einer Anfrage, die durch den Campingplatz freigegeben werden muss. Erst danach erhält der Gast die Bestätigung. Buchungen haben erst dann Bestand, wenn die Gesamtsumme des Aufenthalts beglichen wurde.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ihre Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint (z. B. Hochwasser, Dauerregen oder verpflichtende Änderungen durch die Corona-Schutzverordnung).


3. Anzahlung / Zahlung

Wie in Punkt 2 beschrieben, ist die Buchung nur gültig, wenn die Bezahlung der Gesamtsumme verrichtet wurde. Diese Zahlung von 100 % des Mietpreises ist verpflichtend, sie wird mit Buchungsabschluss fällig. Sollte die Anzahlung auch nach der Zahlungserinnerung nicht erfolgen, wird der Platz vom Campingplatzbetreiber wieder freigegeben und die Buchung verfällt.

Die Verbrauchsgüter werden weiterhin auf dem Campingplatz vor Ort bezahlt.

Ein Rücktritt des gebuchten Aufenthalts ist jederzeit, ohne Angabe von Gründen, möglich. Allerdings werden hierbei Stornierungsgebühren fällig, die wie folgt gestaffelt sind:

  • Bis 14 Tage vor Antritt werden 20 % Stornierungsgebühr (des Gesamtbetrages) berechnet.
  • Ab dem 13. Tag vor Anreise werden 50 % der anfallenden Kosten zu Lasten des Campinggastes in Rechnung gestellt.
  • Bei Absagen ab dem 5. Tag vor Anreisetag (z. B. Montag abgesagt für Freitag) werden die anfallenden Kosten abzüglich 10 % (Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung) berechnet – heißt: 90 % der Gesamtkosten des Aufenthalts werden fällig.

(siehe auch: Recht – Reservierung und Buchung – Deutscher Tourismusverband)


4. Kaution bei Campingpod

Bei Urlaubsantritt (Anmeldung) können wir eine Kaution in Höhe von 100,00 € erheben. Nach der Endabnahme des Campingpods hat der Gast Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.

Bei unüblicher Verschmutzung, Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter die komplette Kaution einbehalten oder darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen. Die Forderung ist in diesem Fall sofort fällig.

Während des Aufenthaltes obliegt dem Gast die laufende Reinigung. Bei Abreise ist zu beachten, dass das Campingpod besenrein übergeben werden muss. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Abziehen der Betten, Entleerung des Kühlschranks sowie die Entsorgung des Abfalls.


5. An- und Abreise Stellplatz

Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten (Mo–So 09:00 bis 20:00 Uhr) möglich.


5.1. An- und Abreise Mietobjekt

Das Mietobjekt (Camppod) steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Es wird keine Ausnahme zu einer vorzeitigen Anreise gemacht – diese ist immer erst ab 15:00 Uhr möglich!

Eine Abweichung der Anreisezeit bedarf einer telefonischen Absprache. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte per Mail oder Telefon (AB). Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt nur bis 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages für Sie freihalten und werden es dann entschädigungslos anderweitig vergeben.

Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der komplette Mietpreis erhoben.

Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr in einwandfreiem Zustand zu verlassen.


6. Pflichten

Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, zur Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist.

Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen – dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen.

Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt (Hundekotbeseitigung ist Pflicht)!


7. Hausrecht

Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der anderen Campinggäste erforderlich scheint.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis den Platz nutzen.


8. Gruppen

Gruppen sind auf dem Campingplatz CCC Reisachmühle willkommen. Es werden aber keine Party-Gruppen geduldet. Die gegenseitige Rücksichtnahme mit allen anderen Gästen steht im Fokus sowie der erholsame Aufenthalt dieser.

Alle eingebuchten Personen bezahlen diese Nächte, auch wenn sie eine andere Aufenthaltsdauer planen. Der Vertragspartner ist die Person, die die Buchung getätigt hat. Diese ist verantwortlich für das Einhalten aller Regeln in Bezug auf diese Gruppe.


9. Platzzuweisung

Beim Aufstellen von Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.


10. Tagesbesucher (der Gastcamper)

Tagesbesucher werden geduldet. Diese sind in der Rezeption oder per Mail entsprechend anzumelden.

Alle Tagesbesucher müssen sich vor Betreten des Campingparks an der Rezeption anmelden. Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten und benutzen. Den Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes mit ihrem Fahrzeug nicht gestattet.


11. Musik

Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt eine „Null-Bass-Toleranz“. Dies bedeutet, dass alle Musikanlagen (auch Autolautsprecher oder Musikboxen) zu jeder Tageszeit grundsätzlich leise abzuspielen sind. Laute & basslastige Musik ist prinzipiell nicht gestattet.


12. Grillen

Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrills mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet.

Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.


13. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher oder telefonischer Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt vom Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CCC Reisachmühle.

Tritt der Campinggast vom Campingvertrag zurück, kann CCC Reisachmühle folgende angemessene Entschädigung verlangen (siehe Punkt 3).


14. Rücktritt durch CCC Reisachmühle

Die CCC Reisachmühle kann vom Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die CCC Reisachmühle verpflichtet sich, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren.

Ferner ist die CCC Reisachmühle berechtigt, den Campingvertrag ohne Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten Mietpreis zu entrichten.


15. Haftung

Die CCC Reisachmühle haftet nicht für Schäden durch Ausfall oder Störung der Wasser- und Stromversorgung sowie durch Lärmbelästigung durch Dritte.

Ferner haftet sie nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden durch Benutzung von Anlagen (auch Spielplatz) oder Geräten, die sich auf oder außerhalb des Geländes befinden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes.

Für alle Schäden durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab der Stromverteileranlage haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.


16. Preisliste

Es gilt die aktuelle Preisliste des CCC Reisachmühle.

Der Mietpreis ist per Überweisung bei Vorkasse oder vor Ort, vor Abreise, in bar zu zahlen.


17. Reklamationen

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden.

Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthalts unmittelbar angezeigt wurden. Dem Campingplatzinhaber ist eine angemessene Frist zur Behebung zu gewähren.


18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame, deren Wirkungen dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommen.

Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


19. Schlussbestimmungen

Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt bei Buchungsanfrage die AGB einschließlich der Platzordnung an.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Regelung soll durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt werden.


Camper Chill Corner Reisachmühle GmbH
10.03.2024 – Neckarsulm